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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 63/09 (BFH)
§§: UStG 1999 § 3 a Abs. 2 Nr. 3 Buchst. c, UStG 2005 § 3 a Abs. 2 Nr. 3 Buchst. c, UStG 1999 § 3 a Abs. 1 Satz 1, UStG 2005 § 3 a Abs. 1 Satz 1, Richtlinie 77/388/EWG Art. 9 Abs. 1
Schlagwörter Ort der Leistung, Leistung, Hauptleistung, Nebenleistung
Rechtsfrage: Bestimmt sich der Leistungsort nach § 3 a Abs. 2 Nr. 3 Buchst. c Satz 1 UStG 1999/2005, wenn ein Unternehmen im Ausland Strahlenquellen übernimmt und im Zusammenhang mit dieser Hauptleistung zahlreiche Nebenleistungen (Genehmigungen, Bereitstellung Spezialcontainer, Freimessung, Gefahrenguttransport usw.) erbringt und aus Sicht des ausländischen Auftraggebers die Weitergabe der Strahlenquelle die bestimmende Leistung ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Sächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 11.11.2009
Vorinstanz/AZ: 1 K 1237/08
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 09 39 13
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 13.01.2011
Erledigungs-Az: V R 63/09
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 11 08 86