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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | Rs C-296/12 (EuGH) |
| §§: | AEUV Art. 56, AEUV Art. 63 |
| Schlagwörter | EG, EU, Belgien, Steuerermäßigung, Pensionssparen, freie Dienstleistungsverkehr, Kapitalverkehrsfreiheit |
| Rechtsfrage: | Ist das Königreich Belgien durch die Billigung und Beibehaltung der Steuerermäßigung für das Pensionssparen, soweit diese Ermäßigung nur auf Zahlungen an belgische Einrichtungen und belgische Fonds anwendbar ist, seinen Verpflichtungen aus dem AEUV, namentlich aus dessen Art. 56 und 63, nicht nachgekommen? |
| Vorinstanz: | Kommission ./. Königreich Belgien |
| Vorinstanz/Fundstelle: | ABl EU 2012 Nr. C 273 S. 5 |
| Erledigendes Gericht: | EuGH |
| Erledigungs-Datum: | 23.01.2014 |
| Erledigungs-Az: | Rs C-296/12 |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 14 04 41 |