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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-520/19 (EuGH)
§§: Grundrechtecharta Art. 17, Grundrechtecharta Art. 20, Grundrechtecharta Art. 52, Grundrechtecharta Art. 54
Schlagwörter EG, EU, Haftung, Umsatzsteuer, Mehrwertsteuerbetrug, Vorsteuerabzug, Grundrecht
Rechtsfrage: Verwehrt die Existenz einer ausdrücklichen nationalen Regelung über die Haftung für nicht abgeführte Steuern in einer betrügerischen Kette es den Behörden der Finanzverwaltung, einem solchen Haftenden nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union zum Mehrwertsteuerbetrug das Recht auf Vorsteuerabzug zu verweigern? Stehen Art. 17 Abs. 1, Art. 20, Art. 52 Abs. 1, Art. 52 Abs. 6 und Art. 54 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union einem solchen Vorgehen in der angeführten Situation entgegen?
Vorinstanz: Krajský soud v Ostravì (Tschechische Republik)
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2019 Nr. C 328 S. 23
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 14.11.2019
Erledigungs-Az: Rs C-520/19