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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VII R 29/01 |
§§: | AO 1977 § 30 a, AO 1977 § 194 Abs. 3 |
Schlagwörter | Bankgeheimnis, Steuergeheimnis, Außenprüfung, Ermessensentscheidung |
Rechtsfrage: | Streitig ist die Zulässigkeit der Aufforderung zur Vorlage von Kontoauszügen nebst Belegen zum sog. Conto pro Diverse zur stichprobenweisen Ausschreibung von Kontrollmitteilungen anlässlich einer Außenprüfung im Bankenbereich. Hat der Schutz des § 30 a Abs. 3 AO 1977 auch dann einzugreifen, wenn bei den zu überprüfenden Buchungsvorgängen ein legitimiertes Kundenkonto Teil einer Buchungskette ist? Liegt der für die Fertigung von Kontrollmitteilungen erforderliche hinreichende Anlass vor? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 07.11.2000 |
Vorinstanz/AZ: | 9 K 8039/97 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 52 21 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 04.11.2003 |
Erledigungs-Az: | VII R 29/01 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 03 61 00 |