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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 26/15 (BFH)
§§: EStG § 10 Abs. 1 Nr. 9 Satz 3
Schlagwörter Schulgeld, Einrichtung, Anerkennung
Rechtsfrage: Ist für die Abzugsfähigkeit von Schulgeldzahlungen an andere Einrichtungen i.S.d. § 10 Abs. 1 Nr. 9 Satz 3 EStG (hier: Institut für Unterricht zur Vorbereitung auf die externe staatliche Mittlere-Reife-Prüfung sowie anschließender Vorbereitung auf die externe staatliche Abiturprüfung) ein Anerkennungsbescheid der zuständigen Kultusbehörde notwendig? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 07.01.2015
Vorinstanz/AZ: 9 K 166/14
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 15 24 56
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 20.06.2017
Erledigungs-Az: X R 26/15
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 17 20 58