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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 62/06 (BFH) |
§§: | EStG § 15 Abs. 2, EStG § 12 |
Schlagwörter | Liebhaberei, Gewinnerzielungsabsicht, Totalgewinn, Krankheit |
Rechtsfrage: | Anerkennung von Verlusten aus einem Weinhandel im selbstgenutzten Einfamilienhaus? Rechtliche Würdigung der Art der Betriebsführung, der geringen Werbemaßnahmen? Inwiefern ist bei einer Totalgewinnprognose die Erkrankung der Klägerin ca. vier Jahre nach Betriebseröffnung, die letztendlich zur Aufgabe des Weinhandels führte, zu berücksichtigen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 09.02.2006 |
Vorinstanz/AZ: | 5 K 1841/04 E |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2007 S. 256 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 06 47 12 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 27.05.2009 |
Erledigungs-Az: | X R 62/06 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 09 32 44 |