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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 155/00
§§: EStG § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 3, EStG § 32 Abs. 6
Schlagwörter Kindergeld, Kinderfreibetrag, Behinderter, Vermögen, Selbstunterhalt
Rechtsfrage: Ist bei der Prüfung, ob ein volljähriges behindertes Kind außerstande ist sich selbst zu unterhalten, auf dessen allgemeinen Grundbedarf (Existenzminimum) abzustellen und deshalb vorhandenes Kindesvermögen nach dem Gleichheitsgrundsatz wie bei nicht behinderten Kindern für die Gewährung eines Kinderfreibetrages nicht anzusetzen oder gebietet die Bedürftigkeitsregelung des zivilen Unterhaltsrechts (§ 1602 Abs. 1 BGB) grundsätzlich den Einsatz des eigenen Vermögens zur Deckung des Lebensbedarfs. - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 11.04.2000
Vorinstanz/AZ: 15 K 857/97
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 01 78 01
Erledigungs-Vermerk: Abgabe an VIII. Senat - neues Aktenzeichen: VIII R 58/00 - Zurücknahme der Revision