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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 17/13 (BFH) |
§§: | EStG § 33 |
Schlagwörter | Außergewöhnliche Belastung, Prozesskosten, Zivilprozess, Vollstreckungsabwehrklage, Zwangsläufigkeit, Erfolgsaussichten |
Rechtsfrage: | Sind im Zusammenhang mit einer Vollstreckungsabwehrklage wegen des Kaufs einer sog. Schrottimmobilie angefallene Gutachter- und Rechtsanwaltskosten als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig? - Praktikabilität der Einschätzung der Erfolgsaussichten durch die Finanzverwaltung. - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 22.11.2012 |
Vorinstanz/AZ: | 14 K 237/12 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 13 33 55 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 18.02.2016 |
Erledigungs-Az: | VI R 17/13 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Das Verfahren VI R 17/13 ist durch Beschluss vom 29.4.2014 bis zur Entscheidung des Großen Senats des Bundesfinanzhofs in dem Verfahren GrS 1/13 ausgesetzt. -- Das Verfahren VI R 17/13 wurde mit Beschluss vom 15.9.2015 wieder aufgenommen. -- Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 16 14 93 |