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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 54/05 |
§§: | AO 1977 § 170 Abs. 5 Nr. 2, AO 1977 § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, ErbStG § 30, ErbStG § 31, ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1 |
Schlagwörter | Schenkungsteuer, Schenkung, Festsetzungsverjährung, Anzeigepflicht, Kenntnis, Steuererklärung, Finanzamt |
Rechtsfrage: | Anlaufhemmung der Festsetzungsfrist bei Schenkungen: Verhältnis des Beginns der Festsetzungsfrist in Schenkungsfällen zwischen § 170 Abs. 5 Nr. 2 AO 1977 (Kenntnis des Finanzamts von der vollzogenen Schenkung) und § 170 Abs. 2 Nr. 1 AO 1977 (Einreichung der Schenkungsteuererklärung, nach Aufforderung zur Abgabe durch das Finanzamt)? - Zulassung durch BFH - - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 07.07.2004 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 5726/01 Erb |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 06 19 50 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 06.06.2007 |
Erledigungs-Az: | II R 54/05 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 07 34 56 |