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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 88/12 (BFH) |
§§: | AStG § 1 Abs. 1, AEUV Art. 49, KStG § 8 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 |
Schlagwörter | Außensteuerrecht, Darlehen, Tochtergesellschaft, Niederlassungsfreiheit, Zinsen, Gesellschafterdarlehen |
Rechtsfrage: | Ist § 1 Abs. 1 AStG in der im Streitjahr 2001 geltenden Fassung dahingehend auszulegen, dass für die Gewährung eines zinslosen Darlehens an eine belgische Tochtergesellschaft ein wirtschaftlicher Grund anzunehmen ist, soweit das Darlehen zusammen mit dem Eigenkapital der Tochtergesellschaft 40 v. H. der Summe aus Eigenkapital und Gesellschafterdarlehen nicht übersteigt? Kann § 8 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 KStG in der im Streitjahr geltenden Fassung zur Auslegung der Vorschrift herangezogen werden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | Schleswig-Holsteinisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 29.11.2012 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 118/07 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2013 S. 279 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 13 03 58 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 25.06.2014 |
Erledigungs-Az: | I R 88/12 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 14 32 80 |