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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | VII R 12/04 | 
| §§: | KraftStG § 3 b Abs. 1 Satz 7, StVZO § 27 | 
| Schlagwörter | Steuerbefreiung, Schadstoffreduzierte PKW, Stilllegung, Saisonzulassung, Kraftfahrzeugsteuer | 
| Rechtsfrage: | Ist der negative Betriebszeitraum bei einer Saisonzulassung mit dem Zeitraum einer vorübergehenden Stilllegung ohne Auswirkung auf die Dauer der Steuerbefreiung gleichzusetzen? Hat § 3 b Abs. 1 Satz 7 KraftStG normativen Charakter und gilt er nur für Zeiten der vorübergehenden Stilllegung nach § 27 StVZO? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger | 
| Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg | 
| Vorinstanz/Datum: | 15.01.2004 | 
| Vorinstanz/AZ: | 8 K 106/02 | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 04 16 19 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 13.01.2005 | 
| Erledigungs-Az: | VII R 12/04 | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 05 16 33 | 
