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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 87/12 (BFH) |
§§: | KStG § 8 b Abs. 3 Satz 3, KStG § 8 b Abs. 3 Satz 4, GG Art. 3, GG Art. 20 Abs. 3 |
Schlagwörter | Verfassungswidrigkeit, Beteiligung, Kapitalgesellschaft, Vertrauensschutz, Leistungsfähigkeit, Teilwertabschreibung |
Rechtsfrage: | Verstößt § 8 b Abs. 3 Satz 3 KStG für den Fall der Liquidation der Tochtergesellschaft gegen das Leistungsfähigkeitsprinzip und somit gegen Art. 3 GG und ist daher verfassungswidrig? Ist für die Beurteilung einer wesentlichen Beteiligung i.S. des § 8 b Abs. 3 Satz 4 KStG auf den Zeitpunkt der Darlehenshingabe oder - wie von der Vorinstanz entschieden - auf den Zeitpunkt der Gewinnminderung abzustellen? Verstößt die Vorschrift gegen das Vertrauensschutzprinzip und somit gegen Art. 20 Abs. 3 GG? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 19.10.2012 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 2439/11 F |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 13 16 17 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 12.03.2014 |
Erledigungs-Az: | I R 87/12 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 14 16 48 |