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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 43/01
§§: EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1, EStG § 20
Schlagwörter Schuldzinsen, Kapitaleinkünfte, Werbungskosten,
Rechtsfrage: Abziehbarkeit der Schuldzinsen bei den Kapitaleinkünften, wenn der Erwerb von Bundesanleihen teils mit Kredit, teils mit Eigenmitteln finanziert wird und aufgrund der Finanzierung (laufzeitgleich mit den Bundesanleihen, vorherige Tilgung des Kredits ausgeschlossen) eine Veräußerung der Anleihen vor Laufzeitende ausgeschlossen ist und deswegen von Anfang an feststeht, das der steuerpflichtige Teil der Gesamtrendite nur rd. 3 % beträgt (97 % nicht steuerbarer Kursgewinn)? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 02.10.2001
Vorinstanz/AZ: 13 K 66/96
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 84 01
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 08.07.2003
Erledigungs-Az: VIII R 43/01
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 03 45 03