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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 80/98 |
§§: | AO 1977 § 182, AO 1977 § 179 Abs 1, AO 1977 § 180 Abs 1 Nr 2 Buchst a, EStG § 2 Abs 1, EStG § 10 d Abs 3, EStG § 15, EStG § 21 |
Schlagwörter | Bindungswirkung, Feststellungsbescheid, Grundlagenbescheid, Folgebescheid, Umqualifizierung, Einkunftsart |
Rechtsfrage: | Können Einkünfte aus verschiedenen Grundstücksgesellschaften, die auf der Gesellschaftsebene als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung festgestellt worden sind, im Einkommensteuerbescheid / im Bescheid über die Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs der Gesellschafter in gewerbliche Einkünfte umqualifiziert und mit abweichenden Beträgen (ohne Abänderung der Bescheide auf der Gesellschaftsebene) der Besteuerung zugrunde gelegt werden? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 23.07.1998 |
Vorinstanz/AZ: | 11 K 5679/96 E, F |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 1998 S. 1682 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 21.02.2006 |
Erledigungs-Az: | IX R 80/98 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Vorlage an Großen Senat durch BFH-Beschluss vom 30.10.2002 , IX R 80/98 - Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 06 25 53 |