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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 31/06 |
§§: | GrEStG § 1 Abs. 3 Nr. 1, AO 1977 § 118, AO 1977 § 155 Abs. 1 Satz 3, BGB § 242 |
Schlagwörter | Auslegung, Freistellungsbescheid, Regelung, Verwaltungsakt, Treu und Glauben, Anteilsvereinigung, Umwandlung, Formwechsel, Grunderwerbsteuer |
Rechtsfrage: | 1. Auslegung eines Schreibens der Finanzbehörde, das im Rahmen der rechtlichen Überprüfung eines Vorganges erging, als Freistellungsbescheid (§ 155 Abs. 1 Satz 3 AO 1977), als unverbindliche Rechtsansicht ohne Regelungscharakter oder als Äußerung, die eine spätere steuerliche Erfassung nach dem Grundsatz von Treu und Glauben verbietet. - 2. Erfüllt die formwechselnde Umwandlung einer OHG (Gesellschafter: AG und eine nicht am Vermögen beteiligte GmbH) in eine GmbH unter gleichzeitigem Ausscheiden der nicht am Vermögen beteiligten GmbH den Grunderwerbsteuertatbestand des § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG i.d.F für das Streitjahr 1998? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 16.02.2006 |
Vorinstanz/AZ: | 8 K 1785/03 GrE |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2006 S. 1034 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 06 29 09 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 09.04.2008 |
Erledigungs-Az: | II R 31/06 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 08 31 50 |