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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 70/09 (BFH)
§§: UmwStG § 20 Abs. 2, EStG § 7 g Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a, EStG § 7 g Abs. 3 Satz 3 Nr. 2, UmwStG § 12 Abs. 3 Satz 1
Schlagwörter Ansparrücklage, Umwandlung, Einzelunternehmen, GmbH, Betriebsgröße
Rechtsfrage: Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine GmbH und Übernahme einer Ansparrücklage: Wie werden die Größenmerkmale des § 7 g Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a EStG 1997/2002 angewendet? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 07.07.2009
Vorinstanz/AZ: 6 K 156/06
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2009 S. 1848
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 09 28 26
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 19.05.2010
Erledigungs-Az: I R 70/09 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 10 32 26