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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-285/09 (EuGH)
§§: Richtlinie 77/388/EWG Art. 28 c Teil A Buchst. a, UStG § 6 a
Schlagwörter EG, EU, Mehrwertsteuer, Umsatzsteuer, Steuerhinterziehung, Steuerbefreiung, innergemeinschaftliche Lieferung, Verschleierung, Erwerber
Rechtsfrage: Ist Art. 28 c Teil A Buchst. a der RL 77/388/EWG in dem Sinne auszulegen, dass einer Lieferung von Gegenständen i.S. dieser Vorschrift die Befreiung von der Mehrwertsteuer zu versagen ist, wenn die Lieferung zwar tatsächlich ausgeführt worden ist, aber aufgrund objektiver Umstände feststeht, dass der steuerpflichtige Verkäufer - a) wusste, dass er sich mit der Lieferung an einem Warenumsatz beteiligt, der darauf angelegt ist, Mehrwertsteuer zu hinterziehen, oder - b) Handlungen vorgenommen hat, die darauf abzielten, die Person des wahren Erwerbers zu verschleiern, um diesem oder einem Dritten zu ermöglichen, Mehrwertsteuer zu hinterziehen?
Vorinstanz: BGH
Vorinstanz/Datum: 07.07.2009
Vorinstanz/AZ: 1 StR 41/09
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 10 05 42
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 07.12.2010
Erledigungs-Az: Rs C-285/09
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 11 00 36