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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 62/03
§§: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 10 Abs. 1 Nr. 7, EStG § 10 d Abs. 3 Satz 2
Schlagwörter Ausbildung, Hochschulstudium, Praktikum, Erwerbsaufwendungen, Werbungskosten
Rechtsfrage: Sind Aufwendungen im Rahmen von studienbegleitenden Praktika eines Studenten während des nicht berufsbegleitenden Erststudiums stets als (vorweggenommene) Erwerbsaufwendungen zu berücksichtigen, wenn eine spätere Anstellung bei dem Arbeitgeber erfolgt, bei dem die Praktika abgeleistet wurden? Ist in diesem Fall der hinreichend konkrete, objektiv feststellbare Zusammenhang mit späteren Einnahmen gegeben? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 18.03.2003
Vorinstanz/AZ: 6 K 579/99 F
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2003 S. 985
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 30 66
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 15.03.2007
Erledigungs-Az: VI R 62/03 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG