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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 47/03 |
§§: | EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5, EStG § 12 Nr. 1 |
Schlagwörter | Unterkunft, Auswärtige Beschäftigung, Doppelte Haushaltsführung, Lebensführungskosten |
Rechtsfrage: | Doppelte Haushaltsführung im Fall der Unterhaltung zweier Wohnungen an zwei unterschiedlichen Arbeitsorten? Beruflich veranlasste Unterkunftskosten oder Kosten der Lebensführung für eine außerhalb des Ortes der Familienwohnung angemietete Wohnung, wenn laut Arbeitsvertrag beide Orte als Hauptbeschäftigungsorte vereinbart sind und der alleinstehende Kläger für die auswärtige Tätigkeit (ein- bis zweiwöchiger Aufenthalt an ca. 139 Tagen einschl. Wochenenden) anstelle der sonst nötigen Hotelunterkunft zur Kostenersparnis eine Wohnung gemietet hat? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Berlin |
Vorinstanz/Datum: | 29.01.2003 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 2148/00 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 47 61 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 24.05.2007 |
Erledigungs-Az: | VI R 47/03 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 07 21 04 |