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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 109/00
§§: KStG § 8 a, EStG § 43, EStG § 20, DBA-Großbritannien Art. VI, DBA-Großbritannien Art. VII
Schlagwörter Kapitalertragsteuer, Verdeckte Gewinnausschüttung, Ausland, Kapitaleinkünfte
Rechtsfrage: Stellen verdeckte Gewinnausschüttungen einer inländischen GmbH, deren Alleingesellschafterin eine britische Gesellschaft ist, im Sinne des § 8 a KStG Einkünfte aus Kapitalvermögen dar, für die gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 1 EStG Kapitalertragsteuer einzubehalten ist? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 05.09.2000
Vorinstanz/AZ: 6 K 2821/97 KE
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 61 64
Erledigungs-Vermerk: Zurücknahme der Revision