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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | I B 132/00 |
| §§: | KStG § 8 Abs. 3 Satz 2 |
| Schlagwörter | Verdeckte Gewinnausschüttung, Lösegeld, Gesellschafter-Geschäftsführer |
| Rechtsfrage: | Ist eine Lösegeldzahlung einer GmbH an eine ausländische Personengruppe für die Freilassung der Gesellschafter-Geschäftsführer und Gesellschafter verdeckte Gewinnausschüttung? |
| Vorinstanz: | FG Berlin |
| Vorinstanz/Datum: | 19.06.2000 |
| Vorinstanz/AZ: | 8 K 8497/98 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 01 74 09 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 22.02.2001 |
| Erledigungs-Az: | I B 132/00 (NV) |
| Erledigungs-Vermerk: | Nichtzulassungsbeschwerde unzulässig |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 01 67 27 |