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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 53/98
§§: EStG § 15 Abs. 2, EStG § 15 Abs. 4
Schlagwörter Traber, Liebhaberei, Gewerbliche Tierzucht
Rechtsfrage: Sind bei Prüfung der Gewinnerzielungsabsicht einer GbR langjährige Verlustphasen eines der Gesellschafter in den Jahren vor Gesellschaftsgründung aus einer gleichen Tätigkeit (hier: Trabrennsport) in die Beurteilung miteinzubeziehen und ist deshalb eine Gewinnerzielungsabsicht bei der GbR zu verneinen oder bestand von vornherein eine Gewinnerzielungsabsicht, da die Gesellschafterin kein Laie auf dem Gebiet der Traberzucht war? -Zulassung durch BFH
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 18.02.1997
Vorinstanz/AZ: 6 K 6393/94 F
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 16.03.2000
Erledigungs-Az: IV R 53/98 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 00 10 70