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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 14/18 (BFH)
§§: UStG § 15 Abs. 1 Nr. 1, UStG § 14 Abs. 4
Schlagwörter Änderungsvorschrift, Rechnung, Vorsteuerabzug
Rechtsfrage: 1. Widerspricht eine kombinierte Abrechnung (sog. elektronischer Sales-Report), bei der der Lieferant auf der Grundlage der vom Leistungsempfänger mitgeteilten Daten die Abrechnung vervollständigt und insbesondere den Steuerabzug selbst berechnet, den umsatzsteuerrechtlichen Grundsätzen, wonach die am Leistungsaustausch beteiligten Parteien einander gegenüber entweder mittels Rechnung oder im Gutschriftverfahren abrechnen? - 2. Kann ein Vorsteuerabzug gewährt werden, wenn Abrechnungspapiere für das Streitjahr 1999 im Jahr 2006 um fehlende Angaben ergänzt werden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 13.12.2017
Vorinstanz/AZ: 12 K 2690/16
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 19 01 48
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 15.10.2019
Erledigungs-Az: V R 14/18
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 20 00 18