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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: 2 BvR 1537/02 (BVerfG)
§§: EStG § 66 Abs. 1, GG Art. 3 Abs. 1, GG Art. 6 Abs. 1, GG Art. 20 Abs. 1, EStG § 32 Abs. 6, EStG § 31
Schlagwörter Verfassungsbeschwerde, Verfassungsmäßigkeit, Kindergeldanspruch, Kinderfreibetrag
Rechtsfrage: Verfassungsbeschwerde gegen BFH-Entscheidung: Verfassungsmäßigkeit des Kindergeldanspruchs gemäß § 66 Abs. 1 EStG für 1996.
Vorinstanz: BFH
Vorinstanz/Datum: 13.08.2002
Vorinstanz/AZ: VIII R 80/97
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 98 02
Erledigendes Gericht: BVerfG
Erledigungs-Datum: 04.08.2003
Erledigungs-Az: 2 BvR 1537/02
Erledigungs-Vermerk: Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen (StEd 2003 S. 574)