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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 142/95
§§: GewStG § 2 Abs. 1, EStG § 15 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 22 Nr. 3
Schlagwörter Prostituierte, Gewerbebetrieb, Sonstige Leistung
Rechtsfrage: Einkünfte aus Telefonsex als sonstige Einkünfte (§ 22 Nr. 3 EStG) oder vorliegende gewerbliche Tätigkeit. Unterscheidung gegenüber körperlicher Prostitution? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: Schleswig-Holsteinisches FG
Vorinstanz/Datum: 13.09.1995
Vorinstanz/AZ: I 95/93
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 23.02.2000
Erledigungs-Az: X R 142/95
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 00 10 08