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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII R 13/20 (BFH)
§§: ZK Art. 236, ZK Art. 221, AEUV Art. 266
Schlagwörter Zoll, Antidumpingzoll, Erstattung, Zinsen, Rückwirkung, Bescheid, Rechtsgrundlage
Rechtsfrage: Erstattung von Antidumpingzöllen nach (teilweiser) Nichtigerklärung der VO Nr. 1472/2006 und DVO Nr. 1294/2009 und Verzinsung dieser Erstattungsansprüche. Waren die Antidumpingzölle gem. Art. 236 Abs. 1 ZK zum Zeitpunkt der Zahlung nicht gesetzlich geschuldet? Hätte das HZA gem. Art. 221 Abs. 1 und 3 ZK die neu festgesetzten Antidumpingzölle mitteilen und die Abgabenschuld neu berechnen müssen? Bestand ein Anspruch auf Verzinsung des zu erstattenden Betrags? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 05.02.2020
Vorinstanz/AZ: 4 K 1099/14 Z
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 20 08 15
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 13.12.2022
Erledigungs-Az: VII R 13/20
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 23 07 46