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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 18/13 (BFH) |
§§: | EStG § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, EStG § 11, EStG § 3 Nr. 55 |
Schlagwörter | Gesellschafter-Geschäftsführer, Übertragung, Pensionsverpflichtung, Arbeitslohn, Zufluss, Steuerfreiheit |
Rechtsfrage: | Führt die Übertragung des bei einer GmbH zugunsten ihres beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers entstandenen Versorgungskapitals auf eine von ihm ebenfalls beherrschte GmbH zu einem Zufluss von Arbeitslohn, wenn die Übertragung aufgrund einer Abrede zwischen der das Versorgungskapital übertragenden GmbH und dem Gesellschafter-Geschäftsführer erfolgt? - Falls ja, ist der zugeflossene Arbeitslohn nach § 3 Nr. 55 EStG steuerfrei? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 24.10.2012 |
Vorinstanz/AZ: | 7 K 609/12 E |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 13 19 21 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 18.08.2016 |
Erledigungs-Az: | VI R 18/13 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 16 22 86 |