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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 17/06
§§: EStG § 2 Abs. 3, GG Art. 3
Schlagwörter Mindestbesteuerung, Verlustausgleich, Verfassung
Rechtsfrage: Sind die Regelungen der Mindestbesteuerung nach § 2 Abs. 3 EStG bei positiven Einkünften aus selbständiger Arbeit und Verlusten aus Vermietung und Verpachtung, ohne Sonderabschreibungen in Anspruch genommen zu haben, im Veranlagungszeitraum 2002 verfassungswidrig? Ist das Gebot der Belastungsgleichheit nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit verletzt, wenn die erzielten Verluste bei der Berechnung der Einkommensteuer nur teilweise berücksichtigt werden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 08.02.2006
Vorinstanz/AZ: 1 K 3953/04 E
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 06 19 57
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 25.05.2011
Erledigungs-Az: IX R 84/06 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Das Verfahren ist bis zur Entscheidung des BVerfG im Verfahren 2 BvL 59/06 ausgesetzt - abgegeben an VIII. Senat - neues Aktenzeichen: VIII R 77/06 - abgegeben an IX. Senat - neues Aktenzeichen: IX R 84/06 - Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 11 29 38