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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 120/97 |
§§: | AO 1977 § 222 |
Schlagwörter | Stundung, Verrechnung, Kapitalertragsteuer, Körperschaftsteuer, Vorabausschüttung, Steuererstattung |
Rechtsfrage: | Kann die Kapitalertragsteuer für die Vorabausschüttung einer GmbH gestundet werden, weil sich aufgrund der ausschüttungsbedingten Minderung der KSt und der anrechenbaren KSt und KapSt ein KSt-Erstattungsanspruch ergibt? Ist der Ausschluß der Stundungsmöglichkeit für den Entrichtungspflichtigen verfassungswidrig? - Zulassung durch FG |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 25.08.1997 |
Vorinstanz/AZ: | 7 K 592/97 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 24.03.1998 |
Erledigungs-Az: | I R 120/97 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 98 20 77 |