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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII R 61/20 (BFH)
§§: AO § 48 Abs. 2, AO § 218 Abs. 2, InsO § 129, InsO § 131, InsO § 144 Abs. 1
Schlagwörter Abrechnungsbescheid, Einfuhrabgaben, Insolvenz, Vertretung
Rechtsfrage: Wiederaufleben von Abgabenforderungen: 1. Darf über die Frage des Wiederauflebens einer Abgabenforderung in Form eines Abrechnungsbescheids entschieden werden? - 2. Lebt ein Anspruch nach § 144 Abs. 1 InsO nur dann wieder auf, wenn ein Anfechtungsanspruch rechtlich bestanden hat? - 3. Ist ein Schuldbeitritt und damit eine Anfechtung durch einen Insolvenzverwalter bei Zoll- und Einfuhrumsatzsteuerschulden generell ausgeschlossen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 11.11.2020
Vorinstanz/AZ: 4 K 1109/19 Z
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 21 01 64
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 14.12.2021
Erledigungs-Az: VII R 61/20 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an das FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 22 06 29