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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 62/97 |
§§: | AO 1977 § 179 Abs. 2 Satz 2, AO 1977 § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a |
Schlagwörter | Feststellung, Aufhebung, Treu und Glaube |
Rechtsfrage: | Darf das FA, wenn es formell zutreffende Grundlagenbescheide in der irrigen Absicht, sie dürften nicht ergehen, ersatzlos aufgehoben hat, nach Erstellung der Folgebescheide nochmals inhaltsgleiche Grundlagenbescheide erlassen? - Zulassung durch FG |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 25.08.1997 |
Vorinstanz/AZ: | 13 K 3951/96 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 21.01.1999 |
Erledigungs-Az: | IV R 62/97 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 98 58 30 |