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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 61/00
§§: EStG § 32 Abs. 4 S 2, EStG § 32 Abs 4 S 6,7
Schlagwörter Kindergeld, Volljährigkeit, Einkünfte und Bezüge, Einmalzahlung, Grenzbetrag
Rechtsfrage: Sind die nach Vollendung des 18. Lebensjahres zugeflossenen Einmalzahlungen (Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld) bei der Berechnung der Einkünfte und Bezüge des ganzjährig in Ausbildung stehenden Kindes voll diesem Zeitraum zuzurechnen oder anteilmäßig auf das gesamte Kalenderjahr aufzuteilen? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG des Landes Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 09.02.2000
Vorinstanz/AZ: 6 K 1605/98 KG
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 04 10 52
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 02.11.2000
Erledigungs-Az: VI R 61/00 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Erledigung der Hauptsache