
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
- über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
- umfangreiche Gesetzessammlung
- 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
- viele weitere wertvolle Praxishilfen
Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | XI R 49/05 |
§§: | EStG § 4 Abs. 3 Satz 3, EStG § 6 Abs. 1 Nr. 1, GG Art. 3, EStG § 9 b |
Schlagwörter | Einnahmeüberschussrechnung, AfA-Bemessungsgrundlage, Teilwertabschreibung, Vorsteuer |
Rechtsfrage: | Kann im Streitjahr 1995 bei einem Einnahmeüberschussrechner die auf die Herstellungskosten eines umsatzsteuerpflichtig vermieteten Gebäudes bezahlte Vorsteuer gewinnwirksam als Sonder- oder Teilwertabschreibung berücksichtigt werden, wenn der Betriebsausgaben- bzw. Werbungskostenabzug im Vorjahr unterlassen und die Vorsteuer fälschlicherweise der AfA-Bemessungsgrundlage hinzugerechnet wurde? Ist § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG speziell für diesen Fall bzw. bei einer Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG, anwendbar? Wie ist eine Buchwertkorrektur von Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bei einem Einnahmeüberschussrechner vorzunehmen? Gleichbehandlung zur Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 29.04.2004 |
Vorinstanz/AZ: | 14 K 220/99 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 06 09 27 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 21.06.2006 |
Erledigungs-Az: | XI R 49/05 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 06 34 81 |