Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 5/19 (BFH)
§§: BewG § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, BewG § 11 Abs. 2 Satz 1, BewG § 199 Abs. 1
Schlagwörter Erbschaftsteuer, Gesonderte Feststellung, Ertragswertverfahren, Stichtag
Rechtsfrage: Zur Bewertung des Werts des Anteils an einer Kapitalgesellschaft unter Anwendung des vereinfachten Ertragswertverfahrens gem. § 11 Abs. 2 BewG für Zwecke der Erbschaftsteuer: Führt die Anwendung des vereinfachten Ertragswertverfahrens zu offensichtlich unzutreffenden Ergebnissen, weil der erworbene Geschäftsanteil an der GmbH nicht frei am Markt zu veräußern ist und nach den Verhältnissen des Bewertungsstichtags offensichtlich ist, dass in Zukunft ein erheblich niedrigerer oder höherer wirtschaftlicher Ertrag zu erwarten ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 12.12.2018
Vorinstanz/AZ: 4 K 108/18 F
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 19 00 98
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 02.12.2020
Erledigungs-Az: II R 5/19
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 21 11 07