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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | XI R 19/16 (BFH) |
§§: | UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1, UStG § 17 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1, BGB § 387 |
Schlagwörter | Forderung, Uneinbringlichkeit, Aufrechnungslage, Berichtigung |
Rechtsfrage: | Uneinbringlichkeit von Forderungen bei bestehender Aufrechnungslage: Ist das vereinbarte Entgelt für eine steuerpflichtige Lieferung auch dann uneinbringlich i.S. des § 17 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 UStG, wenn die Aufrechnung trotz bestehender Aufrechnungslage i.S. des § 387 BGB aus außersteuerlichen unternehmerischen Gründen nicht erklärt wird? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG des Saarlandes |
Vorinstanz/Datum: | 13.07.2016 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 1132/13 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2016 S. 1744 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 16 20 53 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 13.02.2019 |
Erledigungs-Az: | XI R 19/16 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 19 10 16 |