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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 37/18 (BFH)
§§: EStG § 3 Nr. 40 Satz 5, EStG § 3 c Abs. 2, EStG § 4 Abs. 3, KStG § 8 b Abs. 1, KStG § 8 b Abs. 7 Satz 2, GewStG § 10 a Satz 6, KredWG § 1 Abs. 3
Schlagwörter Finanzunternehmen, Gesellschaft bürgerlichen Rechts, Eigenhandelserfolg, Wandelanleihe
Rechtsfrage: Wertpapierhandels-GbR als Finanzunternehmen: 1. Kann Finanzunternehmen auch eine nicht buchführungspflichtige GbR sein? Kann die Absicht des kurzfristigen Eigenhandelserfolgs nur durch die Mitunternehmerschaft selbst verwirklicht werden? - 2. Werden aufgrund einer Wandelanleihe erhaltene Aktien "erworben" (§ 8 b Abs. 7 Satz 2 KStG 2002 a.F.) und nicht erstmals "hergestellt"? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 17.04.2018
Vorinstanz/AZ: 12 K 273/18
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 18 11 49
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 13.10.2021
Erledigungs-Az: I R 37/18
Erledigungs-Vermerk: Historisches Az: IV R 15/18 - Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 22 03 23