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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 12/16 (BFH) |
§§: | EStG § 15 Abs. 2 Satz 1, EStG § 16 Abs. 3 |
Schlagwörter | Betriebsaufspaltung, Grundstück, Verpachtung, Betriebsverpachtung, Betriebsaufgabe, Personelle Verflechtung |
Rechtsfrage: | Führt im Falle der Verpachtung nur eines Grundstücks durch eine Besitz-GbR an eine Betriebs-GmbH der Wegfall der personellen Verflechtung durch Vereinigung aller Anteile an der Betriebsgesellschaft in der Hand nur eines Besitzgesellschafters zwingend zur Betriebsaufgabe der Besitz-GbR, oder ist die Grundstücksverpachtung fortan als Betriebsverpachtung anzusehen mit der Folge, dass keine Aufdeckung der stillen Reserven zu erfolgen hat? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 10.02.2016 |
Vorinstanz/AZ: | 12 K 2840/13 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 16 13 53 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 17.04.2019 |
Erledigungs-Az: | IV R 12/16 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 19 11 44 |