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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | VI R 35/16 (BFH) |
| §§: | EStG § 33 a, EStG § 11 |
| Schlagwörter | Außergewöhnliche Belastung, Unterhalt, Ausland, Abschnittsbesteuerung, Bescheinigung |
| Rechtsfrage: | Dürfen im Streitjahr geleistete Unterhaltszahlungen, auch sofern sie dazu bestimmt sind, den Unterhaltsbedarf des folgenden Jahres zu befriedigen, bei der Besteuerung des Streitjahres berücksichtigt werden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
| Vorinstanz: | FG Nürnberg |
| Vorinstanz/Datum: | 13.07.2016 |
| Vorinstanz/AZ: | 5 K 19/16 |
| Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2016 S. 1527 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 16 18 20 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 25.04.2018 |
| Erledigungs-Az: | VI R 35/16 |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 18 10 27 |