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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 20/01
§§: EStG § 10 Abs. 1 Nr. 7, EStG § 4 Abs. 4
Schlagwörter Ausbildung, Fortbildung, Makler
Rechtsfrage: Aufwendungen eines arbeitslosen Diplom-Betriebswirts zur Vorbereitung einer Tätigkeit als Immobilien- und Finanzierungsmakler (Absolvierung des vom künftigen Auftraggeber vorgeschriebenen Einarbeitungs- und Trainingsplans über das Immobiliengeschäft als Voraussetzung für eine freiberufliche Zusammenarbeit) als Fortbildungs- oder als Berufsausbildungskosten abziehbar? - Zulassung durch BFH -
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 20.09.2000
Vorinstanz/AZ: 13 K 5375/97 F
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 80 02
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 17.12.2002
Erledigungs-Az: VI R 20/01 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 03 17 66