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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 47/09 (BFH) |
§§: | EStG § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb |
Schlagwörter | Rentenbesteuerung, Leibrente, Erhöhung, Überschussbeteiligung, Ertragsanteil |
Rechtsfrage: | Besteuerung der Erhöhung einer Leibrente durch Überschussbeteiligung: Sind die einer Überschussbeteiligung dienenden Erhöhungsbeträge nicht Erträge des Rentenrechts, wenn erst eine Mitgliederversammlung über die Verwendung eines Überschusses beschließen muss, obwohl eine Erhöhung der Rentenzahlungen durch eine Überschussbeteiligung von vornherein im Rentenrecht vorgesehen ist. Unterliegt die Überschussbeteiligung als eigenständiges Rentenrecht mit einem gesonderten Ertragsanteil der Besteuerung (gegen R 22.4 Abs. 1 Satz 2 EStR 2008)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | Schleswig-Holsteinisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 30.09.2009 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 124/08 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 09 35 63 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 22.08.2012 |
Erledigungs-Az: | X R 47/09 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 12 33 45 |