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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 25/01 |
§§: | AO 1977 § 173 Abs. 1 Nr. 1, GrEStG § 8, GrEStG § 9 |
Schlagwörter | Neue Tatsache, Grunderwerbsteuer, Einheitliches Vertragswerk, Einheitlicher Vertrag, Bemessungsgrundlage, Geschäftsbesorgungsvertrag, Baubetreuungsvertrag |
Rechtsfrage: | Neue Tatsache - Einheitliches Vertragswerk. Wurde dem Finanzamt erst nachträglich bekannt, dass der Kläger über den eigentlichen Kaufpreis hinaus durch den Abschluss eines Baubetreuungs- und Geschäftsbesorgungsvertrags weitere grunderwerbsteuerrechtlich relevante Zahlungen geleistet hat, die eine Änderung des Grunderwerbsteuerbescheids rechtfertigen. - Zulassung durch BFH - |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 11.01.2000 |
Vorinstanz/AZ: | 7 K (III) 258/94 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 52 34 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 14.05.2003 |
Erledigungs-Az: | II R 25/01 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 03 45 64 |