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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 3/15 (BFH)
§§: EStG § 15 a Abs. 3, EStG § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, EStG § 52 Abs. 33 Satz 3
Schlagwörter Immobilienfonds, Grundstück, Zwangsversteigerung, Negatives Kapitalkonto, Veräußerungsgewinn, Wertaufhellung
Rechtsfrage: Handelt es sich bei der Zwangsversteigerung des einzigen Grundstücks eines Immobilienfonds im Insolvenzverfahren um ein wertaufhellendes Ereignis? Stand demzufolge bereits am der Zwangsversteigerung vorangegangenen Bilanzstichtag fest, dass ein Ausgleich der negativen Kapitalkonten der Kommanditisten mit Gewinnen aus ihrer Beteiligung nicht mehr stattfinden würde, und waren den Kommanditisten deshalb bereits zu diesem Zeitpunkt Veräußerungsgewinne in Höhe ihrer negativen Kapitalkonten zuzurechnen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 27.11.2014
Vorinstanz/AZ: 15 K 6300/10
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 15 09 25
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 30.03.2017
Erledigungs-Az: IV R 3/15 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 17 11 96