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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 2/15 (BFH)
§§: AO § 227, AO § 240, AO § 367 Abs. 2 Satz 2, AO § 130, AO § 131
Schlagwörter Säumniszuschlag, Erlass, Aufhebung, Verböserung
Rechtsfrage: Kann ein ausgesprochener Teil-Erlass von Säumniszuschlägen im Rahmen einer Verböserung im Einspruchsverfahren (§ 367 Abs. 2 Satz 2 AO) rückgängig gemacht werden oder kann dieser nur unter den Voraussetzungen der §§ 130, 131 AO zurückgenommen bzw. widerrufen werden? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz
Vorinstanz/Datum: 07.05.2014
Vorinstanz/AZ: 1 K 1556/13
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 15 06 54
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 10.03.2016
Erledigungs-Az: III R 2/15
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 16 09 16