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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 106/07 (BFH)
§§: EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 c, SGB 3 § 38 Abs. 2, SGB 3 § 35 Abs. 1
Schlagwörter Kindergeld, Ausbildung, Nachweis, Feststellungslast, Verwaltungsakt
Rechtsfrage: Ist für den Nachweis des ernsthaften Bemühens um einen Ausbildungsplatz erforderlich, dass der Ausbildungswillige, der ohne sein Wissen aus der Bewerberliste der Berufsberatung gestrichen wurde, sich monatlich dort meldet? Streichung aus der Bewerberkartei als bekanntzugebender Verwaltungsakt? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 17.07.2007
Vorinstanz/AZ: 10 K 10024/05 B
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 08 19 24
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 17.07.2008
Erledigungs-Az: III R 106/07 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 09 05 89