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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | XI R 78/03 |
§§: | EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 15, GewStG § 2 Abs. 1 Satz 2 |
Schlagwörter | Künstler, Stuntman, Stuntcoordinator, Freiberufliche Tätigkeit, Gewerbebetrieb |
Rechtsfrage: | Ist die Tätigkeit eines Stuntcoordinators und Stuntmans als künstlerische Tätigkeit im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG zu werten oder liegen gewerbliche Einkünfte vor? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 19.11.2003 |
Vorinstanz/AZ: | 10 K 1534/00 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 04 08 94 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 28.06.2006 |
Erledigungs-Az: | XI R 78/03 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 06 41 52 |