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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 66/98
§§: AO 1977 § 150 Abs. 3 Satz 1, EStG § 46 Abs. 2 Nr. 8
Schlagwörter Unterschrift, Vertreter, Antragsveranlagung
Rechtsfrage: Unterzeichnung der Steuererklärungen für in ihr Heimatland zurückgekehrte, der deutschen Sprache unkundige ausländische Arbeitnehmer durch einen Bevollmächtigten zulässig? Zum Begriff der Verhinderung durch längere Abwesenheit i.S. von § 150 Abs. 3 Satz 1 AO 1977. -Zulassung durch FG
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 21.04.1998
Vorinstanz/AZ: 2 K 3415/96
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 1998 S. 1102
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 10.04.2002
Erledigungs-Az: VI R 66/98
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 02 08 98