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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 54/02
§§: EStG § 4 Abs. 5 Nr. 6 b, EStG § 9 Abs. 5
Schlagwörter Arbeitszimmer, Arbeitsplatz, Außendienst, Haupttätigkeit
Rechtsfrage: Zum Tatbestandsmerkmal "Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit" einer angestellten Key Accont Managerin, wenn sie die für den beruflichen Erfolg entscheidenden Leistungen nicht am Arbeitsplatz (ca. 47 Tage) oder bei der Softwarepräsentation etc. vor Ort bei den Kunden (ca. 50 Reisetage), sondern durch die kundenorientierte Bearbeitung der Softwareprodukte des Arbeitgebers im häuslichen Arbeitszimmer erbringt. - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Nürnberg
Vorinstanz/Datum: 16.04.2002
Vorinstanz/AZ: I 261/2001
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 96 16
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 29.04.2003
Erledigungs-Az: VI R 54/02 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 03 37 07