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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 14/06
§§: EStG § 17 Abs. 1 Satz 3, EStG § 17 Abs. 1 Satz 1
Schlagwörter Anwartschaft, Wesentliche Beteiligung
Rechtsfrage: Entstehung eines dinglichen Anwartschaftsrechts auf eine wesentliche Beteiligung i.S. von § 17 Abs. 1 Satz 3 EStG durch eine Call-Option, mit der ein wesentlich beteiligter GmbH-Gesellschafter dem Mehrheitsgesellschafter die Abtretung seines Geschäftsanteils anbietet mit der Folge der Versteuerung des aus der Veräußerung der Call-Option erzielten Gewinns nach § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG? Setzt der Anwartschaftsbegriff des § 17 Abs. 1 Satz 3 EStG voraus, dass sich der Anspruch gegen die Gesellschaft und nicht gegen die Gesellschafter richtet? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Berlin
Vorinstanz/Datum: 15.02.2006
Vorinstanz/AZ: 2 K 2393/02
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 06 19 39
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 19.12.2007
Erledigungs-Az: VIII R 14/06
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 08 13 71