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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X B 61/98
§§: EStG § 15 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 16 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 34
Schlagwörter Betriebsaufgabe, Betriebsaufspaltung, wesentliche Betriebsgrundlage
Rechtsfrage: Führte die Veräußerung des Einzelunternehmens an eine Betriebs-GmbH unter Zurückbehaltung des Grundstücks zu einer Betriebsaufgabe oder liegt eine Betriebsaufspaltung vor? Sind die vermieteten, betrieblich genutzten Grundstücksteile eines Reisebüros (Kunden- und Büroräume) keine wesentliche Betriebsgrundlage?
Vorinstanz: FG Nürnberg
Vorinstanz/Datum: 12.11.1997
Vorinstanz/AZ: V 227/96
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 99 21 48
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 23.10.1998
Erledigungs-Az: X B 61/98 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision zugelassen - neues Aktenzeichen: X R 118/98 - erledigt durch BFH-Urteil vom 24.10.2001 - X R 118/98 - Revision unbegründet