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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 36/03 |
§§: | BewG § 76, BewG § 78, BewG § 21, GG Art. 3 |
Schlagwörter | Einheitsbewertung, Grundvermögen, Hauptfeststellung, Ertragswertverfahren, Einfamilienhaus |
Rechtsfrage: | Einheitsbewertung des Grundvermögens noch verfassungskonform? Verstoßen die Vorschriften über die Einheitsbewertung (hier: Bewertung eines Einfamilienhauses im Ertragswertverfahren) gegen den Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 GG), weil die Rechtsnorm des § 21 Abs. 1 BewG, alle 6 Jahre Einheitswerte festzustellen (letzter Hauptfeststellungsstichtag war 1. Januar 1964), nicht angewendet wird? Ist damit die Rechtmäßigkeit der Einheitsbewertung des Grundvermögens nicht mehr gegeben? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 19.05.2003 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 201/00 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 44 15 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 02.02.2005 |
Erledigungs-Az: | II R 36/03 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 05 24 36 |