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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 29/08
§§: FGO § 102 Abs. 2 Satz 2, FGO § 68, EStG § 50 a Abs. 4
Schlagwörter Ermessen, Nachholung, Haftung, Änderungsbescheid
Rechtsfrage: Inwieweit ist § 68 FGO bei nach § 102 Satz 2 FGO (unzulässiger) Nachholung von Ermessenserwägungen anzuwenden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 06.03.2008
Vorinstanz/AZ: 11 K 300/01
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 08 23 28
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 16.12.2008
Erledigungs-Az: I R 29/08
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 09 15 23