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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | VIII R 76/02 | 
| §§: | EStG § 32 Abs. 6, EStG § 31, GG Art. 3 Abs. 1, EStG § 36 Abs. 2, GG Art. 6 | 
| Schlagwörter | Kindergeld, Verfassung, Familienleistungsausgleich, Freibetrag, Gleichheit, Günstigerprüfung | 
| Rechtsfrage: | Verfassungswidrigkeit des Familienleistungsausgleichs im Veranlagungszeitraum 2000 dadurch, dass im Rahmen der Günstigerprüfung das gezahlte Kindergeld dem Kinder- und Betreuungsfreibetrag gegenüber zu stellen ist und sich die Freibeträge nur bei Steuerpflichtigen mit hohen Grenzsteuersätzen auswirken? - Zulassung durch FG - | 
| Vorinstanz: | Hessisches FG | 
| Vorinstanz/Datum: | 08.08.2002 | 
| Vorinstanz/AZ: | 13 K 391/02 | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 03 41 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 11.03.2003 | 
| Erledigungs-Az: | VIII R 76/02 (NV) | 
| Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 03 41 68 | 
