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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I B 33/98
§§: KStG § 8 Abs. 3 S. 2, EStG § 3 b
Schlagwörter Verdeckte Gewinnausschüttung, Beherrschender Gesellschafter, Gesellschaftergeschäftsführer, Überstundenvergütung
Rechtsfrage: Sind dem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer gezahlte Überstundenvergütungen, die sich gemäß dem maßgebenden Geschäftsführervertrag der Höhe nach nach den in § 3 b EStG festgelegten Beträgen richten, verdeckte Gewinnausschüttungen?
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 27.01.1998
Vorinstanz/AZ: 13 K 2661/97
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 08.03.2000
Erledigungs-Az: I B 33/98 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Nichtzulassungsbeschwerde unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 00 57 78