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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 59/00 |
§§: | GewStG § 3 Nr. 20, AO 1977 § 38 |
Schlagwörter | Gewerbesteuerbefreiung, Pflegeheim, Betriebsaufspaltung, Besitzunternehmen |
Rechtsfrage: | Ist bei einer Betriebsaufspaltung das Besitzunternehmen (Verpachtung des Grundbesitzes und Inventars) nicht deshalb von der Gewerbesteuer befreit, weil das Betriebsunternehmen (Pflegeheim) die Voraussetzungen der Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 20 GewStG erfüllt? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 06.09.2000 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 78/98 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 01 71 89 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 29.03.2006 |
Erledigungs-Az: | X R 59/00 |
Erledigungs-Vermerk: | Vorlage an den Großen Senat des BFH durch BFH-Beschluss vom 12.5.2004 - X R 59/00 = SIS 04 23 44 - Aufhebung des Vorlagebeschlusses durch BFH-Beschluss vom 7.3.2006 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 06 25 14 |