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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 5/09 (BFH)
§§: UStG 1999 § 17 Abs. 2 Nr. 1, Richtlinie 77/388/EWG Art. 11 Teil C Abs. 1, BGB § 362, BGB § 358
Schlagwörter Darlehen, Rückzahlung, Berichtigung, Uneinbringlichkeit
Rechtsfrage: Ist von einer Uneinbringlichkeit des vereinbarten Entgelts gemäß § 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG auszugehen, soweit die Zahlung des Kaufpreises von der Bank an den Warenlieferanten unter dem Vorbehalt erfolgt, dass der Käufer die Raten zur Tilgung des von der Bank gewährten Darlehens zahlt, wenn der Käufer die Darlehensraten auf das vom Lieferanten zur Finanzierung der Warenlieferung vermittelten Darlehens nicht mehr zahlt und sich die den Warenkauf finanzierende Bank den nicht vom Käufer gezahlten ausstehenden Darlehensbetrag über ein vom Warenlieferanten zu diesem Zweck unterhaltenes Sperrkonto zurückholt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz
Vorinstanz/Datum: 11.12.2008
Vorinstanz/AZ: 6 K 2270/07
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2009 S. 533
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 09 04 60
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 20.05.2010
Erledigungs-Az: V R 5/09 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 10 40 01