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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 20/14 (BFH)
§§: EStG § 10 a Abs. 1 Satz 1, EStG § 79 Satz 1, EStG § 90 Abs. 3, EStG § 90 Abs. 4, AO § 110
Schlagwörter Altersvorsorgezulage, Elektronische Übermittlung, Beamter, Wiedereinsetzung
Rechtsfrage: Führt die verspätete Abgabe der fristgebundenen Einwilligung zur Übermittlung der Besoldungsdaten i.S. des § 10 a Abs. 1 Satz 1 EStG zur Zurückforderung der zunächst gewährten Altersvorsorgezulagen, weil die per Datensatz übermittelten Zulageanträge somit kein Merkmal zur Beamteneigenschaft der Klägerin enthielten? (Wiedereinsetzung in den vorigen Stand?) - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 06.03.2014
Vorinstanz/AZ: 10 K 14215/12
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2014 S. 1397
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 14 17 46
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 25.03.2015
Erledigungs-Az: X R 20/14
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 15 15 46